Die Energieeinsparverordnung EnEVEin wesentliches Element der Energiespar- und Klimaschutzpolitik in Deutschland ist die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV), die mit der Neufassung vom 1.10.2007 an den verbesserten Stand der Technik angepasst wurde. Am 01.10.2009 trat die bis heute gültige EnEV 2009 in Kraft. Die EnEV fasst die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen und setzt neue Standards für die Energieeinsparung bei Neubauten: Der zulässige Energiebedarf der Gebäude soll um rund 30 Prozent gesenkt werden, womit der so genannte Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel wird. Mit der EnEV wurde auch der Energieausweis für Neubauten zur Pflicht. Er soll die Energieeffizienz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt transparent machen. Ausgewiesen wird darauf der gesamte Energiebedarf eines Neubaus für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Von den Bauherren verlangt die Verordnung nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die sich durch die eingesparten Energiekosten in zumutbaren Zeiträumen amortisieren. Es steht den Bauherren und Planern frei, wie sie den Energiestandard erreichen, ob durch bauliche und/oder anlagentechnische Maßnahmen oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Auch im Altbaubestand ist der Energieverbrauch noch zu hoch, obwohl die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung den Energiebedarf gegenüber dem Standard vor 1978 bereits um über 60% reduziert haben. Schätzungen gehen insbesondere bei älteren Gebäuden von einem noch erheblichen Energieeinsparpotenzial aus. Um dieses Potenzial weiter auszuschöpfen, werden Modernisierungsverpflichtungen und die Vorgabe erhöhter Standards bei ohnehin anstehenden Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen verstärkt gefordert (so genannte bedingte Anforderungen). Insbesondere geht es dabei um etwa zwei Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute Heizkessel, die durch effizientere Wärmeerzeuger abgelöst werden sollen, und die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen und der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten sind die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung zu nutzen. Insbesondere bei der Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetische Qualität deutlich zu verbessern. Mit der am 1. Oktober in Kraft getretenen EnEV 2007 wurden Energieausweise auch für Bestandsgebäude zur Pflicht. Ab dem Jahr 2008 wurde der Energieausweis dann schrittweise eingeführt. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) |

















