EU-Richtlinie: Energieeinsparung bei GebäudenÜber 40 Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Gemeinschaft fallen im Gebäudebereich an. Die EU-Mitgliedstaaten entwickelten deshalb Programme zur Energieeinsparung für Gebäude, die bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Allerdings bleiben noch immer große Einsparpotentiale ungenutzt. Um dies zu ändern, wurde die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates beschlossen. Sie ist am 4.1.2003 in Kraft getreten und muss von den EU-Staaten innerhalb von drei Jahren, bis Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie über die Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden bringt verschiedene Neuerungen für Planer, aber auch für Vermieter und Verkäufer von Immobilien: Sie fordert u. a. obligatorische Energieausweise für Neubau und Bestand, eine gesamtheitliche Betrachtung des Energiebedarfs von Gebäuden, die bei Nicht-Wohngebäuden auch Beleuchtung und Klimaanlagen einbezieht, sowie die regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen. Die Staaten sollen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neu- und Altbauten festlegen. Im Einzelnen müssen sie folgende Aufträge erfüllen:
Die Richtlinie müsste eigentlich von allen Mitgliedsstaaten bis spätestens zum 4. Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Durch die vorgezogenen Neuwahlen im Jahr 2005 verzögerte sich jedoch die Umsetzung in Deutschland. Formuliert werden die Anforderungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV), deren überarbeitete Fassung noch in diesem Herbst erwartet wird. Wirksam wird das Gesetz dann ab 1. Januar 2008. |

















