Der Ausweis vom EnergieberaterWer in Zukunft einen Energieausweis braucht, beauftragt einen zugelassenen Energieberater. Die Frage, wer als Energieberater für die Ausstellung der Ausweise zugelassen ist, regelt die EnEV 2007 im § 21, die am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Das Ziel ist dabei, einen bundesweit einheitlichen Standard für die Qualifikation zum Energieberater zu schaffen. Zusätzlich regelt der § 29 der EnEV einzelne Sondergenehmigungen für Ausweis-Aussteller. Nach § 21 und den Sondergenehmigungen der EnEV sind folgende Personengruppen ausstellungsberechtigt für den Wohnbau: Qualifikationen für Ausweis-Aussteller In unserer neutralen und geprüften Datenbank finden Sie den idealen Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe. Geben Sie dazu einfach Ihre Plz oder einen Teil Ihrer Plz in das entsprechende Suchfeld ein. Sie können auch Ihren Ortsnamen oder einen Teil Ihres Ortsnamens eingeben. Suchbeispiele
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