Zeitplan zum EnergieausweisUm einen Vergleich zwischen der energetischen Qualität von Gebäuden zu ermöglichen, müsste es den Gebäudeenergieausweis eigentlich schon seit Anfang 2006 geben, so schreibt es die EU-Gebäuderichtlinie vor. Durch den vorgezogenen Regierungswechsel zur großen Koalition verzögerte sich jedoch die Umsetzung.Im Juli 2007 passierte nun der Entwurf der Bundesregierung zur neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 endgültig auch den Bundesrat und trat im Oktober 2007 in Kraft. Darin wird auch die Einführung der Gebäudeenergieausweise geregelt. Sie werden schrittweise ab Juli 2008 für Wohngebäude im Altbau verpflichtend eingeführt. Für Wohngebäude im Neubau werden bereits seit 2002 Energieausweise ausgestellt – daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Für Nicht-Wohngebäude gelten nochmals andere Regeln: Ab 1.Oktober 2007 brauchen Neubauten einen Energieausweis, ab 1. Juli 2009 gilt dies dann auch für alle Altbauten. Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen beträgt generell zehn Jahre. Das gilt auch für Ausweise, die freiwillig vor dem Inkrafttreten der EnEV 2007 oder in der Zeit der Übergangsregelung ausgestellt werden. Die Modalitäten der Einführung im Detail
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