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Zeitplan zum Energieausweis

Um einen Vergleich zwischen der energetischen Qualität von Gebäuden zu ermöglichen, müsste es den Gebäudeenergieausweis eigentlich schon seit Anfang 2006 geben, so schreibt es die EU-Gebäuderichtlinie vor. Durch den vorgezogenen Regierungswechsel zur großen Koalition verzögerte sich jedoch die Umsetzung.

Im Juli 2007 passierte nun der Entwurf der Bundesregierung zur neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2007 endgültig auch den Bundesrat und trat im Oktober 2007 in Kraft. Darin wird auch die Einführung der Gebäudeenergieausweise geregelt.

Sie werden schrittweise ab Juli 2008 für Wohngebäude im Altbau verpflichtend eingeführt. Für Wohngebäude im Neubau werden bereits seit 2002 Energieausweise ausgestellt – daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Für Nicht-Wohngebäude gelten nochmals andere Regeln: Ab 1.Oktober 2007 brauchen Neubauten einen Energieausweis, ab 1. Juli 2009 gilt dies dann auch für alle Altbauten. Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen beträgt generell zehn Jahre. Das gilt auch für Ausweise, die freiwillig vor dem Inkrafttreten der EnEV 2007 oder in der Zeit der Übergangsregelung ausgestellt werden.

Die Modalitäten der Einführung im Detail

Gebäudeklassifizierung

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Energieausweis im Neubau

Pflicht
Bedarfsausweis ab sofort

Pflicht
Bedarfsausweis ab 01.10.07

Energieausweis im Altbau


- Baujahr 1965 und älter


- ab dem Baujahr 1966


- alle Gebäude

schrittweise Einführung ab 01.07.08

- Pflicht ab 01.07.08

- Pflicht ab 01.01.09

- Wahlfreiheit bis 30.09.08

Pflicht ab 01.07.09 Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Altbau mit bis zu vier Wohnungen Baujahr 1977 und älter

Bedarfsausweis ab 01.10.08

Altbau mit bis zu vier Wohnungen Baujahr 1977 und älter, aber auf Niveau der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 saniert

Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Jeder Altbau ab Baujahr 1978

Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

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