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Kühlen Kopf bewahren: Baulicher Brandschutz

Feuer ist unberechenbar. Und wenn innerhalb von Gebäuden ein Brand entsteht, sind meist auch Menschen in Gefahr. Deshalb gibt es eindeutige Normen und Vorschriften, mit welchen planerischen, technischen und konstruktiven Maßnahmen Brände verhindert werden sollen. Sitzt aber der rote Hahn erst mal auf dem Dach, soll der Brand nicht auf benachbarte Bauten übergreifen. Und die betroffenen Bauteile sollen möglichst lang tragfähig bleiben, damit sich Menschen in Sicherheit bringen und die Hilfskräfte den Brand wirksam löschen können.  

Die bisher in Deutschland geltende Brandschutz-Norm, die Technische Vorschrift DIN 4102, wird in den nächsten Jahren vollständig durch die europäischen Normen DIN EN 1350-1, 13501-2 und E DIN EN 1634-1 abgelöst sein. Welche baulichen Maßnahmen aber im konkreten Fall ergriffen werden müssen, regelt in Deutschland die jeweilige Landesbauordnung.

Brandschutz planen
Hier sind für Neubauten planerische Maßnahmen wie ausreichend breite Feuerwehr-Zufahrten oder Mindestmaße für Rettungswege festgelegt. Für Einfamilienhäuser und Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen müssen jedoch meist keine Brandschutznachweise erbracht werden. Dann sollten Architekten und Fachplaner selbst initiativ werden: Beispielsweise können zu enge Kabeldurchführungen in Wänden, Decken und Böden bei einem Brand schnell zur Sicherheitslücke werden, weil die kupfernen Elektrokabel wie Zündschnüre wirken. Sie können womöglich Tapeten oder Teppichböden entlang der Kabelführung  entzünden und außerdem gesundheitsschädliche Gase freisetzen, wenn die Kabelisolierungen abschmelzen.  

Technische Vorkehrungen
Vergleichsweise einfach lassen sich auch in älteren Häusern technische Vorkehrungen wie der Einbau von Rauchmeldern, die Bereitstellung geeigneter Feuerlöschgeräte oder die Einrichtung automatischer Rauchabzüge treffen. Wer als Privatmann im Zweifel ist, welche Einrichtungen speziell für sein Gebäude sinnvoll sind, kann sich bei der örtlichen Feuerwehr fachmännischen Rat holen. 

Konstruktive Maßnahmen
Die Wahl der richtigen Materialien sichert, dass im Brandfall die Tragfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der betroffenen Bauteile über möglichst lange Zeit erhalten bleibt. Es liegt ja auf der Hand: Ein Gebäude aus Stahlbeton widersteht einem Feuer deutlich länger als ein Fachwerkhaus mit Holzschindeldeckung. Man teilt die einzelnen Baustoffe entsprechend ihrem Brandverhalten in so genannte Brandklassen ein, die daraus hergestellten Bauteile in Feuerwiderstands-Klassen.  

Die Brandklassen
Während die bisher gültige DIN 4102 verschiedene Baustoffe in nicht brennbare Stoffe der Klasse A und brennbare Stoffe der Klasse B einteilt, unterscheidet die neue Euro-Norm DIN EN 13 501-1 nach nicht brennbaren Stoffen der Klassen A1 und A2 sowie brennbaren der Klassen C bis F. Leicht entflammbare Stoffe der Klasse B3 beziehungsweise F dürfen am Bau grundsätzlich nicht verwendet werden.

Die Feuerwiderstands-Klassen
Auch Feuerwiderstands-Klassen von Bauteilen werden in Deutschland derzeit noch nach DIN 4102 bestimmt. Sie sagen aus, wie lang bei einem Brand die betroffenen Hochbauteile ihre Tragfähigkeit behalten, Feuerschutztüren einen Raum abdichten, andere Bauteile die Hitze des Feuers oder Rauch zurückhalten müssen. Zusammen mit dem Zahlenwert der jeweiligen Feuerwiderstands-Dauer – feuerhemmend bei mehr als 30 oder 60 Minuten, feuerbeständig ab 90 oder 120 Minuten und hochfeuerbeständig über 180 Minuten Widerstand – ergeben sich die Bezeichnungen der Feuerwiderstands-Klassen. Wohnungstrennwände zum Beispiel müssen in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T30. Durch Anhängen der Brandklasse der hauptsächlich verwendeten Baustoffe lässt sich die Angabe präzisieren. So kann die Klasse T30-B eine Tür der Feuerwiderstands-Klasse F30 bezeichnen, die aus dem brennbaren Baustoff Holz hergestellt ist.  

Was die EU regelt
Die kommende EU-Klassifizierung (EN 13 501-2 und -3) sieht keine Einteilung nach der Funktion der Bauteile (Türen, Wände) vor, sondern nach deren Leistung. Beispielsweise steht R30 für die Tragfähigkeit oder Standsicherheit eines Bauteils von wenigstens 30 Minuten, P60 für wenigstens 60 Minuten Funktionsfähigkeit elektrischer Leitungsanlagen.  

Ihr Energieberater hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Bauteile.

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