Ruhig, ganz ruhig: Baulicher SchallschutzIn Ruhe arbeiten und wohnen. Wenn schon draußen der Straßenlärm tobt, möchte man doch wenigstens in Wohnung und Büro, hinter verschlossenen Fenstern und Türen, eine erträgliche Geräuschkulisse vorfinden. Mit baulichen Schallschutz-Maßnahmen lässt sich zwar keine absolute Stille erreichen, doch immerhin kann der Krach von draußen auf eine erträgliches Maß reduziert werden. Schall in Wellen Schall entsteht, wenn Wände, Decken oder die Luft dazwischen in Schwingung versetzt wird. Ab einer Frequenz von 16 Hertz (Schwingungen pro Sekunde) kann das menschliche Ohr die Schwingungen als Ton wahrnehmen. Unter dieser hörbaren Marke erzeugen weniger schnelle Wellen Infraschall. Im Ultraschallbereich, ab 20.000 Hertz aufwärts, sind Töne so hoch, dass sie ebenfalls nicht mehr vernommen werden können. Der Schallpegel wird, abgestimmt auf das menschliche Hörvermögen, in Dezibel (dB(A)) gemessen, benannt nach dem Erfinder des elektromagnetischen Telefons, Graham Bell, und ergänzt durch die Vorsilbe „dezi“ für ein Zehntel. Leise ist es bei einem Schallpegel von 10 bis 20 dB(A). Richtiger Krach herrscht ab 90 dB(A). Eine Steigerung von 10 dB(A) wird vom menschlichen Ohr als Verdopplung der Lautstärke wahrgenommen. Körper in Schwingung Luftschall entsteht durch Sprache oder Musik, wenn Druckschwankungen Luft zum Schwingen bringen. Klopft jemand an die Tür, versetzt er sie in Schwingung und erzeugt somit Körperschall. Schritte erzeugen eine Sonderform des Körperschalls, den Trittschall, indem sie Geschossdecken in Schwingung versetzen. Ruhe bitte! Schallschutzmaßnahmen bei Gebäuden werden bauordnungsrechtlich aufgrund der DIN-Norm 4109 geregelt. Die Vorschriften behandeln hauptsächlich Anforderungen an die Konstruktion von Wohnungstrennwänden und Geschossdecken sowie die Ausführung von Leitungen der Hausinstallation und von Lüftungsschächten. Damit werden lediglich Mindest-Standards geschaffen. Gegen Lärmverursacher, die keine Rücksicht kennen, kann baulicher Schallschutz nicht wirklich helfen. Dämpfungs-Maßnahmen Je schwerer Wände und Decken sind, desto weniger lassen sie sich von Luft- oder Körperschall in Schwingung versetzen. Biegeweiche Wände sind weniger hellhörig als biegesteife. Bei zweischaligen Wandaufbauten bestimmen neben dem Gewicht und der Biegesteifigkeit auch die Qualität des Dämmstoffes zwischen den Schalen und die Vermeidung von Schallbrücken das Maß des Schallschutzes. Schwimmend verlegter Estrich verhindert die Trittschallübertragung aus dem oberen Stockwerk. Reihen- und Doppelhäuser sollten durch eine vom Fundament bis zum Dach durchgängige Trennfuge Abstand halten. Fenster und Türen sowie nachlässig ausgeführte Bauanschlussfugen sind Schwachstellen in Sachen Luftschall – gegen Außenlärm helfen am besten Produkte mit hohen Dämmwerten, die fachtechnisch korrekt eingebaut werden. |

















