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Welche Darlehensformen gibt es?

1. Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag können Sie Eigenkapital für die Finanzierung Ihrer eigenen vier Wände ansparen und sich gleichzeitig Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen sichern. Der Bausparvertrag kann aber niemals die ganze Finanzierung tragen, sondern immer nur ein Baustein sein. Das Prinzip klingt einfach, tatsächlich ist Bausparen ein kompliziertes Produkt, das aus einem Bündel unterschiedlicher Konditionen in der Spar- und Darlehensphase besteht.

Informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie einen Vertrag abschließen! Hier in Kürze das Wichtigste: 

Der Vertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Dabei fällt eine Abschlussgebühr von 1 bis 1,6 Prozent an, die mit der ersten Zahlung verrechnet wird. Danach gibt es auf das Sparkapital 1 bis 3 Prozent Guthabenzinsen. Der Zuteilungstermin bestimmt darüber, wann Sie das Darlehen abrufen können. Dazu müssen Sie die Mindestansparsumme (meist 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme) erreicht haben, die Sie gegebenenfalls auch mit einer Sondereinzahlung aufstocken können. Außerdem muss eine bestimmte Bewertungszahl erreicht sein. Sie wird über die Höhe des Guthabens, die Dauer der Sparzeit und teilweise über die Höhe des späteren Tilgungsbetrags berechnet und an mehreren Stichtagen im Jahr von den Bausparkassen ermittelt. Hat ein Sparer an einem Stichtag das Mindestguthaben und die erforderliche Zielbewertungszahl erreicht, ist sein Bausparvertrag zuteilungsreif. Auf Antrag werden nun Guthaben und Darlehen bereitgestellt.

Vorteile des Bausparvertrags:  

  • Zinssicherheit (der Zinssatz für das Darlehen steht von vornherein fest)
  • Sondertilgungen sind jederzeit möglich
  • Die persönliche Bonität der Schuldner spielt keine Rolle 

Das müssen Sie beachten:  

  • Die Rückzahlung muss in kurzer Zeit, meist innerhalb von sieben bis elf Jahren erfolgen, dadurch ist die monatliche Belastung relativ hoch.
  • Eine schnelle Ansparung verkürzt auch die Darlehensrückzahlung. Die Folge: höhere monatliche Raten.
  • Wer über das Mindestsparguthaben hinaus einbezahlt, schadet sich.  

2. Staatliche oder betriebliche Fördermittel

Verschiedene Finanzierungsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen verhelfen zu günstigen Baufinanzierungen und unterstützen vor allem energieeffizientes Bauen. Auch die Anfrage beim Arbeitgeber kann sich lohnen. Große Unternehmen sind manchmal bereit, Mitarbeitern niedrig verzinste Darlehen für den Immobilienbau oder -kauf zur Verfügung zu stellen

3. Annuitätendarlehen

Von Banken oder Sparkassen vergeben, sind sie die klassische Form des Darlehens und bilden in der Regel das Herzstück der Finanzierung. Sie bezahlen dabei eine monatliche Rate, die aus einem Zins- und einem Tilgungsteil besteht. Der Zinssatz kann sich verändern (variabler Zins). Meist wird jedoch für eine bestimmte Zeit ein fester Zinssatz vereinbart. Während der Zeit der Zinsbindung bezahlen Sie gleich bleibend hohe Raten, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Die klassische anfängliche Tilgungsquote beträgt 1 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr. Durch die Tilgung sinkt die Schuld. Damit nimmt der Zinsanteil in einer Rate im Laufe der Zeit ab und der Tilgungsanteil steigt. Die Schuld nimmt zu Anfang also langsam, später immer schneller ab. Als Annuität bezeichnet man dabei die jährliche Summe aus Zins und Tilgung. 

4. Tilgungsdarlehen

Hier besteht die regelmäßige Rate ebenfalls aus einem Zins- und einem Tilgungsteil. Allerdings bleibt die Tilgung über die ganze Laufzeit konstant. Die ersparten Zinsen führen dazu, dass die monatliche Rate nach und nach niedriger wird. Tilgungsdarlehen werden allerdings vorwiegend im gewerblichen Bereich vergeben. Bei der Eigenheimfinanzierung sind sie eher selten.  

5. Tilgungsfreie Darlehen

Hier werden mit den monatlichen Raten nur die Zinsen bezahlt. Die Schuld bleibt bestehen. Ihre Rückzahlung erfolgt erst ganz am Ende der Laufzeit in einer Summe, etwa im Zusammenhang mit Investmentfonds, Kapitallebens- oder Rentenversicherungen.

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