Den eigenen Strom verkaufen
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Betreiber der Stromnetze bundesweit seit 2004 gesetzlich verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen komplett abzunehmen und mit vorgeschriebenen Sätzen zu vergüten. Die erhöhte Einspeisevergütung soll den Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien fördern, indem diese in den Bereich der Wirtschaftlichkeit gebracht werden. Der gezahlte Betrag je eingespeiste Kilowattstunde ist in der Regel höher, als der Preis, den ein Verbraucher für seinen Strom zahlt. Aus diesem Grund lohnt es sich, den kompletten Strom, den zum Beispiel die eigene Solarstrom-Anlage erzeugt, in das Stromnetz einzuspeisen. Antragsberechtigt sind Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien, dazu gehören Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Informationen und Anträge bekommen sie von Ihrem zuständigen Energieversorgungs-unternehmen oder Netzbetreiber vor Ort. Die vorgeschriebenen exakten Vergütungssätze finden Sie im Internet unter: www.erneuerbare-energien.de/inhalt/5982 | ||||























