Die Förderprogramme der KfW für den Nicht-WohnbauGewerblich genutzte Gebäude
Umweltschutz ist ein Gebot unserer Zeit. Deshalb fördert die KfW Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zum sparsamen Umgang mit Energie. Folgende Programme stehen zur Verfügung:
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm dient der langfristigen Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland zu einem günstigen Festzinssatz. Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert wird.
KfW-Umweltprogramm Das KfW-Umweltprogramm dient der langfristigen Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen im In -und Ausland zu einem besonders günstigen Zinssatz. Dieser Zinssatz kann für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben werden und bietet so eine sichere Kalkulationsgrundlage für den Kreditnehmer.
Gebäude der kommunalen Infrastruktur
Seit dem 1. Januar 2007 stehen den Kommunen für öffentliche Gebäude KfW-Kredite zur Verfügung. Die beiden in diesem Bereich von der KfW angebotenen Förderprogramme unterscheiden sich im Wesentlichen nur im Antragsteller; die Verwendungszwecke sind dabei weitestgehend identisch.
KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung Finanzierung der energetischen Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden. Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Programms der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung. Es dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden.
Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Es dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden. Finanziert werden energetische Maßnahmen an allen Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäuden), die bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden sind. |