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Die Förderprogramme der KfW für den Wohnbau

Eine der wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Förderbank. Unter dem Namen Bauen, Wohnen, Energie sparen bietet sie verschiedene Darlehensprogramme für Bau- und Sanierungsvorhaben, darunter fünf für Wohnimmobilien, an. Diese sind im Einzelnen:

1. KfW-Wohneigentumsprogramm

Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert den Kauf bzw. den Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Darlehen.

Was wird gefördert?

  • Die Kosten für das Grundstück, die Baukosten und Baunebenkosten, wenn Sie ein Haus bauen.
  • Der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten sowie Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung, wenn Sie Wohneigentum kaufen.

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Wahlweise 5 oder 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit.
  • Mehr Spielraum in den tilgungsfreien Anlaufjahren, das heißt für Sie keine Doppelbelastung aus Miete und Kredittilgung.
     
  • Individuelle Eigenleistungen werden berücksichtigt.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro. Nur der Kauf eines Grundstücks darf bis zu 6 Monate zurückliegen. Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.

  

2. Energieeffizientes Bauen (Programmnummer 153)

Wer energiesparend bauen und damit Budget und Umwelt schonen möchte, liegt mit dem KfW-Kreditprogramm Energieeffizientes Bauen genau richtig.

Was wird gefördert?

  • Die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70, 55, 40 oder eines Passivhauses,
  • die Erweiterung bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten oder
  • der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude zu Wohngebäuden.

  Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

  • Tilgungszuschuss: bis zu 10 % der Darlehenssumme, je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau
  • Mehr Spielraum mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Doppelbelastung aus Mietzahlung und Kredittilgung entfällt.
  • 10 Jahre Zinsbindung bei bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit
  • kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich

 

3. KfW-Programm Erneuerbare Energien

Dieses Programm fördert z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen und kombinierte Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen) mit zinsgünstigen Krediten und langfristiger Finanzierung.

Wer wird gefördert?

Nutzen Sie die Förderung als Privatperson, als Freiberufler, als Landwirt oder als gemeinnützige Organisation. Ebenfalls gefördert werden privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Investitionen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und finanziert Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie z. B. aus Sonne, Wasser, Wind, Biomasse und Erdwärme.

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

Der Kredit läuft in der Regel 5 oder 10 Jahre. Bei Bedarf können tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Investitionen, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, können Sie mit einer Laufzeit von 20 Jahren finanzieren. Der Zinssatz ist dabei für die ersten 10 Jahre fest.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten ohne Mehrwertsteuer bis maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Nicht gefördert werden Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie der Erwerb von gebrauchten Anlagen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

4. Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Programm 430)

Wer wird gefördert?

Jede Privatperson kann dieses Förderprogramm nutzen, wenn sie durch Kauf Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen wird oder bereits Eigentümer des Wohnraums ist und energetisch saniert.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten), für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern.

Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen bzw. deren effektive Kombination bis zu 7,5 % Ihrer energetischen Sanierungskosten, maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit.Nicht gefördert werden bereits begonnene oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.

Weitere Informationen zur KfW: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/index.jsp .

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