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KWK: Energie erzeugen und verkaufen

Durch die Regelungen des bundesweiten Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes erhalten Betreiber einer KWK-Anlage von ihrem Netzbetreiber vor Ort einen Zuschlag für den ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom.

Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, ist die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom, bei der mehr als 90 Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden kann. Bekannt ist die Technik aus großen KWK-Anlagen, die Haushalte mit Fernwärme versorgen. Doch inzwischen gibt es auch kleinere KWK-Anlagen, so genannte Blockheizkraftwerke (BHKW) für einzelne Gebäude.

Diese funktionieren folgendermaßen: Bei der Stromerzeugung entsteht Wärme, die für die Heizung vor Ort genutzt wird. Der erzeugte Strom wird im Haushalt verbraucht. Was übrig ist, geht ins öffentliche Stromnetz. Geeignet sind Blockheizkraftwerke für Siedlungen, Schulen und Krankenhäuser, große Mehrfamilienhäuser, Kleinbetriebe oder Gebäude mit Schwimmbad. Für Einfamilienhäuser sind diese Anlagen zu groß, deshalb haben verschiedene Hersteller kleinere Anlagen, so genannte Mini- oder Mikro-Blockheizkraftwerke entwickelt.

Neben der indirekten Förderung durch das KWK-Gesetz gibt es weitere Förderungen für KWK-Anlagen. So vergibt die KfW-Förderbank zinsgünstige Darlehen für den Einbau. Außerdem ist selbst erzeugter und genutzter Strom von der Energiesteuer befreit und die Mineralölsteuer für den verbrauchten Brennstoff wird zurückerstattet.

Die Höhe des Zuschlags für KWK-Strom pro Kilowattstunde richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 432.

Mehr Informationen erhalten Sie unter:
Telefon: 06196 908-437
Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de
Web: www.bafa.de

Nachrichten

Neue Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen: Klimaschutzkampagne gibt Verbraucherorientierung
4. April 2012

Neue Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen: Klimaschutzkampagne gibt Verbraucherorientierung

Mit Beginn des neuen Quartals haben sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Förderungen im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung geändert: Der Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) wird wieder gefördert, die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen wird bezuschusst und mit dem „Effizienzhaus-Denkmal“ wurde ein neues Programm aufgelegt.

 

Kraft-Wärme-Kopplung wird ausgebaut
28. August 2007

Kraft-Wärme-Kopplung wird ausgebaut

Im Rahmen des von der Bundesregierung in Meseberg beschlossenen Energie- und Klimaschutzprogramms soll auch der Anteil des Stroms aus Umwelt schonender Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf etwa 25% verdoppelt werden. Erreicht werden soll dies durch eine Novellierung des bestehenden KWK-Gesetzes.

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