KWK: Energie erzeugen und verkaufenDurch die Regelungen des bundesweiten Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes erhalten Betreiber einer KWK-Anlage von ihrem Netzbetreiber vor Ort einen Zuschlag für den ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK, ist die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom, bei der mehr als 90 Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden kann. Bekannt ist die Technik aus großen KWK-Anlagen, die Haushalte mit Fernwärme versorgen. Doch inzwischen gibt es auch kleinere KWK-Anlagen, so genannte Blockheizkraftwerke (BHKW) für einzelne Gebäude. Diese funktionieren folgendermaßen: Bei der Stromerzeugung entsteht Wärme, die für die Heizung vor Ort genutzt wird. Der erzeugte Strom wird im Haushalt verbraucht. Was übrig ist, geht ins öffentliche Stromnetz. Geeignet sind Blockheizkraftwerke für Siedlungen, Schulen und Krankenhäuser, große Mehrfamilienhäuser, Kleinbetriebe oder Gebäude mit Schwimmbad. Für Einfamilienhäuser sind diese Anlagen zu groß, deshalb haben verschiedene Hersteller kleinere Anlagen, so genannte Mini- oder Mikro-Blockheizkraftwerke entwickelt. Neben der indirekten Förderung durch das KWK-Gesetz gibt es weitere Förderungen für KWK-Anlagen. So vergibt die KfW-Förderbank zinsgünstige Darlehen für den Einbau. Außerdem ist selbst erzeugter und genutzter Strom von der Energiesteuer befreit und die Mineralölsteuer für den verbrauchten Brennstoff wird zurückerstattet. Die Höhe des Zuschlags für KWK-Strom pro Kilowattstunde richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 432. Mehr Informationen erhalten Sie unter: |



















