Tipps zu FörderprogrammenVerschiedenste Förderprogramme unterstützen Sie beim Hausbau oder Wohnungskauf sowie der Modernisierung und Sanierung von Immobilien. Ein paar grundlegende Regeln sollten Sie dabei generell beachten. Passendes Förderprogramm finden Sorgfältig rechnen und vergleichen muss am Anfang aller Bauvorhaben stehen: Prüfen Sie deshalb alle Programme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen und vergleichen Sie, welches die besten Förderkonditionen für Sie bietet. Generell gibt es zwei Formen von Finanzierungshilfen: Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach der Fertigstellung ausgezahlt werden und zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgezahlt werden. Förderprogramme kombinieren In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme miteinander kombiniert werden. Es gibt allerdings Förderprogramme, die das gar nicht, oder nur begrenzt zulassen. Erkundigen Sie sich deshalb vorher was erlaubt ist. Wenn Sie verschiedene Förderprogramme gleichzeitig in Anspruch nehmen wollen, heißt das Kumulation. Wichtig ist, dass sie diese im Antrag immer angeben. Zeitlicher Ablauf Sie müssen die Anträge für Förderungen in den meisten Fällen vor Beginn des Bauvorhabens stellen. Wer schon mit seinem Bauvorhaben begonnen hat, wird in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer zuerst den Antrag. Häufig darf mit der geförderten Maßnahme auch erst begonnen werde, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Konditionen der Förderung Die Zinskonditionen für Förderungen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich deshalb vor der Antragsstellung nach den aktuellen Konditionen. Keine Garantie für Fördergelder Fördermittel stehen meistens nicht unbegrenzt zur Verfügung, sondern sind auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Manche Förderungen werden so stark nachgefragt, dass das bereitgestellte Geld noch vor Ende des Haushaltsjahres aufgebraucht ist. Somit kann es vorkommen, dass es zwar ein Förderprogramm gibt, dieses aber wegen fehlender Haushaltsmittel nicht bewilligt wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ausnahmen sind die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. |

















