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Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Der Klimaschutz ist die größte umweltpolitische Herausforderung. Klimaforscher sehen zahlreiche Indizien dafür, dass der Klimawandel bereits begonnen hat. Eines davon ist der Umstand, dass von den zehn heißesten Jahren seit Beginn der weltweiten Temperaturaufzeichnungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts sieben auf das letzte Jahrzehnt entfielen. Nach Einschätzung vieler Wissenschaftler ist diese Entwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf menschlichen Einfluss zurückzuführen. Deshalb müssen die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen - besonders das bei Verbrennungsprozessen entstehende Kohlendioxid (CO2) - weltweit drastisch gesenkt werden.

Reduzierungsziele für Treibhausgase: Mit dem 1997 ausgehandelten "Kyoto-Protokoll" zum UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen haben sich die Industriestaaten verpflichtet, die Emissionen von sechs Treibhausgasen innerhalb des Zeitraums 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Die Staaten der EU haben sich darauf verständigt, wie das auf sie entfallende Kontingent untereinander aufzuteilen ist. Die Zielmarke für Deutschland ist dabei eine Emissionsminderung um 21 Prozent.

Stand der Reduzierung: Von 1990 bis 2004 hat Deutschland seine Treibhausgasemissionen um rund 19 Prozent verringert - eine Folge vor allem der Modernisierung in den neuen Bundesländern, aber auch der Umsetzung der Maßnahmen aus den Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung. Es ist zu erwarten, dass Deutschland sein Klimaschutzziel, die Senkung der sechs Treibhausgasemissionen um 21 Prozent innerhalb des Zeitraumes 2008 bis 2012 ohne weitere zusätzliche Maßnahmen erfüllen wird.

Bisherige Maßnahmen: Die Bundesregierung hat wichtige Maßnahmen ergriffen, die die Bürger für einen sparsameren Energieverbrauch motivieren und Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien geben. Dies sind unter anderem die ökologische Steuerreform, das „Marktanreizprogramm zugunsten Erneuerbarer Energien“ sowie das „Erneuerbare Energien-Gesetz“ (EEG). Weitere Schritte sind notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Schwerpunkte hat die Bundesregierung in ihrem „Klimaschutzprogramm“ gesetzt.

Das Klimaschutzprogramm:

Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Im Jahre 2001 haben sich Vertreter der Bundesregierung und der Wirtschaft auf die „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000“ verständigt. Kernstück dieser ergänzenden Vereinbarung ist die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Förderung der KWK, die durch eine gesetzliche Regelung flankiert werden soll. Ziel ist der Erhalt, die Modernisierung und der Zubau von KWK-Anlagen. Allein in diesem Bereich sollen Einsparungen von möglichst 23 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2010, jedenfalls nicht unter 20 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2010 erzielt werden. Die Vereinbarung wird durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) flankiert. Dieses Gesetz ist am 1. April 2002 in Kraft getreten.

Energieeinsparverordnung

Die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene und am 1. Oktober 2007 aktualisierte Energieeinsparverordnung (EnEV) fasst die bisherigen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung WSVO und der Heizungsanlagenverordnung HeizAnlV zusammen. Die EnEV soll den Energiebedarf von Neubauten um 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Standard absenken, setzt aber auch erhöhte Einsparstandards bei umfassenderen Sanierungen von Altbauten. Mit der aktuellen Novellierung der EnEV wird in erster Linie ein verbraucherfreundlich gestalteter Energieausweis für bestehende Gebäude eingeführt, außerdem Inspektionspflichten bei Klimaanlagen sowie Einbeziehung von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung in die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden.

Programm zur CO2-Minderung im Gebäudebestand

Damit der Energieverbrauch bestehender Gebäude weiter sinkt, hat die Bundesregierung eine Aufstockung des von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW durchgeführten CO2-Gebäudsanierungsprogramms (Energieeinspar-Förderprogramme) beschlossen. Für die Jahre 2006-2009 steht hierzu ein Fördervolumen von 4 Mrd. € bereit.

Maßnahmen zur CO2-Minderung im Verkehrsbereich

Zu den verkehrsbezogenen Maßnahmen gehören die verstärkte Förderung verbrauchsarmer Fahrzeuge im Rahmen der Kfz-Steuer, die weitere Förderung der Bahn, der verstärkte Einsatz von Leichtlaufölen sowie die Einführung emissionsdifferenzierter Landegebühren für Flugzeuge. Mit der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung besteht seit Ende 2004 zudem eine einheitliche Vorgabe zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen aller zum Verkauf oder Leasing stehenden Fahrzeuge.

Selbstverpflichtung der Wirtschaft

Am 9. November 2000 haben die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft eine Vereinbarung zur Klimavorsorge unterzeichnet. Danach verpflichtet sich die deutsche Wirtschaft unter anderem dazu, ihre spezifischen CO2-Emissionen bis 2005 um 28 Prozent zu senken. Damit wird die frühere Zusage von 1996, die eine Reduktion um 20 Prozent vorsah, deutlich übertroffen. Die Wirtschaft hat ferner zugesagt, die spezifischen Emissionen bei den sechs Kyoto-Gasen bis zum Jahre 2012 im Vergleich zu 1990 insgesamt um 35 Prozent zu verringern.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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