EnergieforschungspolitikDie Bundesregierung legt die Ziele und Schwerpunkte ihrer Energieforschungspolitik sowie die zugehörigen Fördermechanismen in einem mehrjährigen Programm fest. Die Zuständigkeit für die einzelnen Forschungsschwerpunkte ist auf mehrere Bundesministerien verteilt. Daher wurde das aktuelle 5. Energieforschungsprogramm unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitet. Energieforschungsprogramm Am 1. Juni 2005 hat das Bundeskabinett das 5. Energieforschungsprogramm „Innovation und neue Energietechnologien“ verabschiedet. Das Programm bildet die Grundlage für die Förderpolitik des Bundes in den kommenden Jahren und löst das Vorläuferprogramm aus dem Jahr 1996 ab. Zielsetzung ist, durch Innovation und technischen Fortschritt den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiter voran zu treiben. Nur mit verbesserten und neuen Technologien wird es Deutschland gelingen, die energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern. Kurz- und mittelfristig leistet das Programm einen konkreten Beitrag zur Erfüllung aktueller politischer Vorgaben (vor allem Sicherstellung eines ausgewogenen Energiemixes, Steigerung der Energieproduktivität, Erhöhung des Beitrags der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch). Langfristig trägt es dazu bei, durch Sicherung und Erweiterung der technologischen Optionen die Reaktionsfähigkeit und Flexibilität der Energieversorgungssysteme zu verbessern. Das Energieforschungsprogramm ist eingebunden in den Gesamtkontext der Politik der Bundesregierung. Es dient daher auch den Zielen der Wirtschafts- und Industriepolitik, der Beschäftigungspolitik, der Forschungspolitik und der Umweltpolitik. Darüber hinaus ist es Teil der „High-Tech-Strategie“ der Bundesregierung und setzt neue Akzente, um Innovationsprozesse zu beschleunigen und neue Energietechnologien schneller in den Markt zu bringen. Das stärkt Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Förderschwerpunkte Die Schwerpunkte der Förderung liegen auf den Feldern „Energieeffizienz“ und „erneuerbare Energien“. Im Einzelnen richtet sich die Förderung insbesondere auf folgende Felder:
Daneben umfasst die Förderpolitik des Bundes auch die Bereiche energiesparender Technologien in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen, weitere Bereiche der erneuerbaren Energietechnologien, wie Solarthermie, Geothermie und Wasserkraft, nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung, die Entwicklung der Kernfusion als Energiequelle sowie Systemanalyse und Informationsverbreitung. Budget Die Bundesregierung wird in den Jahren 2005 bis 2008 rund 1,7 Mrd. € für die Förderung von Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien bereitstellen. Damit leistet das neue Energieforschungsprogramm einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Anpassung und Modernisierung der deutschen Energieversorgung. Zuständigkeit des BMWi Das BMWi hat innerhalb der Bundesregierung aufgrund seiner Gesamtverantwortung für die Wirtschafts-, Industrie- und Energiepolitik die Federführung für die programmatische Ausrichtung und die Koordinierung der Energieforschungspolitik und ist für die projektorientierte Förderung auf folgenden Gebieten zuständig: moderne Kraftwerkstechnologien auf Basis von Kohle und Gas einschließlich CO2-Abtrennung und CO2-Speicherung (COORETEC), Brennstoffzellen, Wasserstoff und Energiespeicher, Technologien und Verfahren für energieoptimiertes Bauen, energiesparende Technologien in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen, sowie nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung.
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