25. October 2006
Energie-Gebäudepass wird ab 2008 Pflicht
Die zuständigen Ministerien einigen sich nach monatelangem Streit nun endlich auf einen Kompromiss. Mit zwei Jahren Verspätung wird der Energieausweis für Gebäude ab 2008 Pflicht für den Altbau.
Ab 2008 Pflicht für Gebäude
Hausbesitzer müssen von 2008 an bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie einen Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien nach monatelangem Streit geeinigt und sich letztendlich an einem Vorschlag von Umweltminister Gabriel orientiert.
Folgende Punkte werden in der Energieeinsparverordnung, deren Verabschiedung für Mitte 2007 erwartet wird, festgehalten:
Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.
Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen, dass der jetzt gefundene Kompromiss der Koalition über die künftigen Energieausweise für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht. Mit dieser Lösung wird ein angemessener Anreiz für energetische Sanierungen gesetzt und damit verstärkt auf die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich hingewirkt.
Die Laufzeit des Energiepasses, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.
Der bedarfsorientierte Energiepass liefert Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize für Sanierungen. Der verbrauchsorientierte Ausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.
Um den Energiepass hatten Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) monatelang gerungen. Gabriel hatte den Verbrauchsausweis deutlich kritisiert. Dieser Pass sei unzureichend, weil nicht einfach nur das Nutzerverhalten der Bewohner, sondern auch der Bau an sich und die Heizanlagen begutachtet werden müssten.
SPD-Fraktionsvize Kelber sagte, er sei sicher, dass der bedarfsorientierte Energiepass sich auf dem freien Markt für den Großteil aller Wohnungen, die saniert oder verkauft würden, durchsetzen werde. Diese Passvariante werde einen niedrigen dreistelligen Euro-Betrag kosten. Immobilienverbände hatten den Bedarfsausweis als zu teuer abgelehnt, Mieterbund und Umweltverbände sich dagegen für dieses Modell eingesetzt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie