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27. June 2007
EnEV vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat heute die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Damit ebnet sie den Weg zu Einführung von Energieausweisen für Gebäude im Baubestand. Bundesverkehrsminister Tiefensee sieht den Gebäudeenergieausweis als Erfolgsmodell am Immobilienmarkt und als wichtige Ergänzung des erfolgreichen CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit dem Programm der Bundesregierung könnten Mieter und Eigentümer bis zum Jahr 2020 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee betonte die herausragende Bedeutung der Energieausweise für den Immobilienmarkt: "In Zukunft werden potenzielle Mieter und Käufer von Gebäuden und Wohnungen stärker als zuvor auch die energetische Qualität des Objekts in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Erstmals können sie sich dabei mit einem Blick über die wesentlichen Eigenschaften des Gebäudes informieren." Zusammen mit den Energieausweisen sind bei Vermietung und Verkauf in vielen Fällen auch Modernisierungsempfehlungen vorzulegen. "Diese Empfehlungen können den Eigentümern vor allem älterer Gebäude Hinweise auf wirksame energetische Verbesserungsmaßnahmen geben. Davon erwarte ich einen spürbaren Modernisierungsschub im Gebäudebestand. Das wird maßgeblich zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und im Handwerk beitragen", sagte Tiefensee. Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 1. Juli 2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:
Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Danach ist ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Die EnEV berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann. Die Energieeinsparverordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. | ||
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