11. July 2007
Baden-Württemberg beschließt Wärmegesetz
Was auf Bundesebene noch diskutiert wird, hat das Land Baden-Württemberg kurzerhand beschlossen: schon ab 2008 wird die Öko-Heizung im Ländle Pflicht, so sieht es das Gesetz vor. Im Neubau sollen 20 und im Altbau 10 Prozent des Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien gedeckt werden .
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ein Wärmegesetz auf den Weg gebracht, das bereits ab dem Jahr 2008 in Kraft treten soll. Damit übernimmt das Land eine bundesweite Vorreiterrolle. "Wir verfolgen ehrgeizige Ziele, aber mit Augenmaß", so Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und Umweltministerin Tanja Gönner meint dazu: "Wir wollen ein gutes Beispiel geben".
Bauherren haben ab 2008 die Auflage zu befolgen, 20 Prozent des Wärmebedarfs ihrer Immobilie durch erneuerbare Energien zu decken. Dabei stehen ihnen - von Solarenergie, Holzpellets, Biomasse bis zur Wärmepumpe im Keller - alle Möglichkeiten offen. Aber auch Eigentümer von Altbauten werden in die umweltschonende Verantwortung genommen, auch wenn der Aufschub bis zum Jahr 2010 noch eine gewisse Gnadenfrist zulässt. Ab dann müssen bei Gebäuden im Baubestand 10 Prozent der Heizwärme durch Erneuerbare gedeckt werden - aber nur dann, wenn ohnehin eine Heizungssanierung ansteht.
Vorrangiges Ziel ist es CO2 einzusparen. Die Bundesregierung lässt neben dem Einsatz alternativer Energietechniken auch eine Modernisierung der Wärmedämmung beim Altbau zu. Denn auch durch eine zusätzliche Wärmedämmung kann Heizenergie und damit Kohlendioxid eingespart werden.
Mit insgesamt drei Millionen Euro an günstigen Krediten plant die baden-württembergische Landesregierung den Häuslebesitzern zur Erreichung der Einsparziele unter die Arme zu greifen. Diese Förderung läuft über zinsverbilligte Darlehen der Landesbank.